Hinweis: Verlängerte Lieferzeit für ASA 1600
Liebe Kunden, für unsere Atemschutzattrappen (ASA 1600) gibt es derzeit eine Lieferzeit von rund 2 Monaten. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung. Alle anderen Artikel sind von dieser Lieferverzögerung nicht betroffen.

Mietvertrag für Atemschutzgeräteattrappen

Liebe Kunden,

bitte lest Euch die Mietbedingungen vor dem Vertragsabschluss durch. Sobald der Mietvertrag zustandekommt, gelten unsere Mietbedingungen als angenommen!

Grundlegend haben sich alle Kunden vor der Verwendung über die Sicherheitsinformationen der Attrappen zu informieren! Diese sind den Mietattrappen beigelegt und können zusätzlich über den oben aufgedruckten QR-Code heruntergeladen und vervielfältigt werden (Hinweis: Der QR Code ist auf der Downloadversion einsehbar).

Wichtig: Wir verleihen unsere Atemschutzattrappen aus Haftungsgründen grundsätzlich nur an Behörden aus dem Bereich der Gefahrenabwehr sowie deren privatrechtliche Unterstützungskomponenten (Vereine). Das Angebot kann ausdrücklich nicht von Privatpersonen in Anspruch genommen werden!

Die Atemschutzattrappen werden immer paarweise (zur Ausstattung eines Trupps) verliehen. Die Staffelung ist bei
der Auswahl des Mengenfeldes entsprechend angepasst. Der Mietpreis gilt für jeweils zwei Atemschutzattrappen. Die Attrappen werden jeweils wochenweise vermietet, um dem Mieter eine angemessene Nutzungsdauer zu ermöglichen. Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche, die längste Mietzeit beträgt vier Wochen. Abweichende Mietkonditionen sind auf gesonderte Anfragemöglich.

Es ist nur ein begrenztes Kontigent an Mietattrappen verfügbar. Der Interessent kann die aktuelle Verfügbarkeit auf dem Mietkalender auf unserer Webseite einsehen. Der Mietinteressent hat keinen Anspruch auf Verfügbarkeit des Vermietangebotes und auf die volle Verfügbarkeit der gewünschten Stückzahl. Alle im Webshop getätigten Bestellungen gelten zunächst als Interessensbekundungen und werden durch Feuerkids® erst via E-Mail bestätigt. Erst durch diese Bestätigung tritt das Mietvertragsverhältnis in Kraft.

Der Mietvertrag wird zwischen dem Verleiher (Feuerkids® Benjamin Thoran, Am Heinichenberg 18, 63486 Bruchköbel) und dem jeweils eingetragenen Rechnungsempfänger (Mieter) geschlossen.

Im Mietpreis ist der Versand der Attrappen zum Mieter inbegriffen. Der Rückversand erfolgt auf Kosten des Mieters,
sofern es keine andere Abmachung gibt. Als Versandweg sind nur
Pakete mit Versicherung und Sendungsverfolgung zulässig. Als Bemessungsgrundlage für den Wert des Versandstückes ist die Hälfte des Neupreises einer Atemschutzattrappe anzunehmen. Bei Verlust des Paketes wird Feuerkids® eine Forderung gegenüber dem Mieter stellen, der diese anschließend gegenüber dem Paketdienstleister geltend machen kann. Der Rückversand der Mietattrappen ist unmittelbar nach Ende der Mietzeit vorzunehmen, spätestens jedoch am nächsten Werktag nach Mietende. Für verspätet versendete Mietattrappen kann der Vermieter Schadensersatz einfordern oder eine Nachberechnung des unfreiwillig verlängerten Mietzeitraumes nach dem üblichen Mietsatz vornehmen.

Es wird seitens Feuerkids® in der Regel keine Kaution für die Attrappen erhoben. Feuerkids® behält sich jedoch vor, bei bestimmten Mietern eine Kaution zu verlangen, insbesondere dann, wenn der Mieter bereits in der Vergangenheit durch Unzuverlässigkeit aufgefallen ist oder andere Bedenken hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit bestehen.

Der Mieter ist für den sicheren und sorgsamen Umgang der gelieferten Attrappen verantwortlich. Grundsätzlich handelt es sich bei der gelieferten Ware um Attrappen, die unter einsatzähnlichen Bedingungen verwendet werden und einem optischen und technischen Verschleiß unterliegen. Als Mieter müssen sie daher damit rechnen, keine neuwertige oder optisch makellose Attrappe zu bekommen. Verschleiß und Beschädigungen werden vom Vermieter bis zu einem gewissen Grad toleriert, da sie sich nicht verhindern lassen und als Folge der Benutzung auftreten können.

Der Mieter hat die Geräte am Ende der Benutzung in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zurückzugeben. Die Tragevorrichtung der Attrappen sind ordentlich zusammenzulegen. Etwaig nötige Reinigungsleistungen, die der Vermieter zur Wiederherstellung der Benutzungsfähigkeit aufbringen muss, werden je nach Höhe des Reinigungsaufwandes dem Mieter nachträglich berechnet.

Bei Beschädigungen oder Zerstörung der Attrappen werden die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz dem Mieter
in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem notwendigen Aufwand, um die Attrappe wieder in einen benutzungsfähigen Zustand zu versetzen.
Beschädigungen, die im Rahmen der Ausleihe entstehen, sind umgehend dem Vermieter anzuzeigen und mit ihm die weiteren Schritte abzuklären. Defekte Geräte sind aus Sicherheitsgründen umgehend der Benutzung zu entziehen und gegen unbeabsichtigte Nutzung zu sichern. Im Schadensfall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Ersatzlieferung durch den Vermieter. Unterschlägt der Mieter die Mietsache, so wird der Vermieter ihm die vollen Kosten für die Neubeschaffung der Attrappe in Rechnung stellen.

Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, die bestellte Menge zum vereinbarten Zeitpunkt (Tag des Mietbeginns) beim Kunden anzuliefern. Werden die Geräte wesentlich später als zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, kann der Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter die Mietzeit verlängern, vorausgesetzt der Vermieter ist damit einverstanden. Verzögert sich die Bereitstellung der Geräte durch den Versanddienstleister, müssen Ansprüche dort geltend gemacht werden. Der Kunde muss bei seiner Terminplanung zur Sicherheit immer mit einer Versandlaufzeit von 3-4 Werktagen rechnen.

Technische Hinweise: Die Mietartikel können in ihrer technsichen Ausstattung, ihrer Leistungsfähigkeit und in ihrem optischen Erscheinungsbild von den Beschreibungen des Kaufartikels abweichen. Da die Mietleistung aus einem Pool an Attrappen erfolgt, besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf Wahl einer bestimmten Attrappe oder eines bestimmten Erscheinungsbildes. Der Vermieter wird jedoch im Rahmen der Möglichkeiten möglichst technsich und optisch gleiche Paarungen der Attrappen gemeinsam versenden, um dem Kunden ein möglichst einheitliches Auftreten zu ermöglichen.

Die Mietbedingungen treten am 01.09.2023 in Kraft und ersetzen mit dem Tag des Erscheinens alle älteren Versionen der Mietbedingungen. Wird ein Teil des Vertrages durch Rechtsfehler unwirksam, bleiben alle weiteren Teile des Vertrages davon unberührt gültig. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. In den Mietbedingungen werden die Mietparteien als juristische Personen beschrieben und sind daher geschlechtsunspezifisch benannt.

Zuletzt angesehen