Hinweis: Verlängerte Lieferzeiten
Liebe Kunden, aufgrund von Verzögerungen bei der Produktion/ hoher Nachfrage gibt es bei folgenden Artikeln verspätete Auslieferungen:
- Atemschutzattrappen (alle Modelle) haben derzeit eine Lieferzeit von ca. 3 Monaten.
- Unsere Ausbildungsaxt ist voraussichtlich wieder ab Ende Mai 2023 erhältlich.
- Unser Kinderfeuerwehrhelme (neongelb) sind voraussichtlich wieder ab Juni 2023 erhältlich.

Alle Artikel können weiterhin bestellt werden und werden ausgeliefert, sobald sie wieder verfügbar sind.

Mietvertrag für Atemschutzgeräteattrappen

Liebe Kunden,

indem Sie diesen Artikel in ihren Warenkorb legen, erklären Sie sich mit diesen Mietbedingungen einverstanden:Die

  • Atemschutzattrappen werden ausschließlich an Behörden (Feuerwehren), deren Vereine (Förderverein einer Feuerwehr) oder an Körperschaften (z.B. Kreisjugendfeuerwehr) verliehen. Privatpersonen ist es nicht gestattet, diese Attrappen zu mieten.
  • Der Mietvertrag wird zwischen dem Verleiher (Feuerkids® Benjamin Thoran, Am Heinichenberg 18, 63486 Bruchköbel) und dem jeweils eingetragenen Rechnungsempfänger (Mieter) geschlossen.
  • Die Atemschutzattrappen werden immer paarweise (zur Ausstattung eines Trupps) verliehen. Die Staffelung bei der Auswahl des Mengenfeldes ist entsprechend angepasst. Der Mietpreis gilt für jeweils ein Paar.
  • Der Vermieter hält ein begrenztes Kontigent an Mietgeräten bereit. Sie können die aktuelle Verfügbarkeit auf dem Mietkalender-Tool auf dieser Webseite (Artikel Nr. 10012) einsehen. Wollen Sie einen Termin vorab abfragen/ reservieren oder haben Fragen zur Miete, senden sie bitte eine E-Mail an: info@feuerkids.de. Der Mieter (oder Mietinteressent) hat keinen automatischen Anspruch auf Verfügbarkeit des Vermietangebotes.
  • Im Mietpreis ist der Versand der Attrappen vom Vermieter zum Kunden inbegriffen. Der Rückversand erfolgt auf Kosten des Mieters. Als Versandweg sind nur Pakete mit Versicherung und Sendungsverfolgung zulässig. Schäden oder Ausfall, die durch Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Es wird seitens Feuerkids® keine Kaution von den unter Punkt 1 erwähnten Kunden auf die Atemschutzattrappen erhoben. 
  • Der Mieter ist für den sicheren und sorgsamen Umgang der gelieferten Attrappen verantwortlich. Grundsätzlich handelt es sich bei der gelieferten Ware um Attrappen, die unter einsatzähnlichen Bedingungen verwendet werden und einem optischen und technischen Verschleiß unterliegen. Als Mieter müssen sie daher damit rechnen, keine neuwertige oder optisch makellose Attrappe zu bekommen. Verschleiß und Beschädigungen werden vom Vermieter bis zu einem gewissen Grad toleriert, da sie sich nicht verhindern lassen.
  • Der Mieter hat die Geräte am Ende der Benutzung in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zurückzugeben.
  • Reinigungsleistungen durch den Vermieter werden je nach Höhe des Reinigungsaufwandes nachberechnet.
  • Bei Beschädigungen oder Zerstörung der Attrappen werden die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz dem Mieter in Rechnung gestellt. Beschädigungen, die im Rahmen der Ausleihe entstehen, sind umgehend dem Vermieter anzuzeigen und mit ihm die weiteren Schritte abzuklären. Defekte Geräte sind der Benutzung umgehend aus Sicherheitsgründen zu entziehen.
  • Die Attrappen werden jeweils wochenweise vermietet. Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche, die längste Mietzeit beträgt 4 Wochen. (Abweichende Mietkonditionen auf Anfrage).
  • Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, die bestellte Gerätemenge zum vereinbarten Zeitpunkt (Tag des Mietbeginns) beim Kunden anzuliefern. Werden die Geräte wesentlich später als zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, kann der Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter die Mietzeit verlängern, vorausgesetzt der Vermieter ist damit einverstanden. Verzögert sich die Bereitstellung der Geräte durch den Versanddienstleister so ist der Schadensersatz vom Mieter dort einzufordern. Rechnen Sie bei ihrer Terminplanung zur Sicherheit immer mit einer Versandlaufzeit von 3 Werktagen.
  • Der Rückversand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters in einer Versandkategorie, die eine Nachverfolgung und einen Versicherungsschutz mind. in Höhe des Warenwertes garantiert (Berechnungsgrundlage für den Warenwert: 100€ pro Attrappe). Verloren gegangene Produkte werden dem Mieter in Rechnung gestellt, damit dieser seine Ansprüche beim Versanddienstleister geltend machen kann. Der Rückversand der Mietgeräte ist unmittelbar nach Ende der Mietzeit vorzunehmen, spätestens jedoch am nächsten Werktag nach Mietende. Wesentlich verspätet zum Vermieter zurückkommende Sendungen können durch den Vermieter nachberechnet werden.
  • Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen des Leihartikels im vollen Umfang beachtet und eingehalten werden. Er trägt ebenso die Verantwortung dafür, dass die Anwender durch eine fachkundige Person (Atemschutzgeräteträger) eingewiesen werden. Die Bedienungsanleitung sowie die Sicherheitshinweise finden Sie umseitig.
  • Die Mietartikel können in ihrer technischen Ausstattung und Leistungsfähigkeit erheblich von den Beschreibungen des Kaufartikels abweichen.
  • Der Vermieter hat den original Lieferschein (oder Kopie davon) der Rücksendung beizulegen.
  • Sollten ein oder mehrere Mietbedingungen ungültig werden, behalten alle weiteren ihre Gültigkeit.

 

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